Projektbeschreibungen 2012

Solarpark Neuhardenberg - Biotopkartierung und Konzept zur Baufeldfreimachung unter Berücksichtigung der Vorkommen von Vögeln, Reptilien und Amphibien

Gutachten im Auftrag von sohy Neuhardenberg GmbH & Co. KG, Brilon

Auf dem Gelände des Flugplatzes Neuhardenberg sowie der westlich angrenzenden ehemaligen Kaserne Neuhardenberg ist die Errichtung eines Solarparks geplant.



Abbildung 1: Flugplatzgelände und Kasernengelände

Im Rahmen der hierfür u.a. benötigten biologischen Grundlagenerfassung erfasste die leguan gmbh die Biotoptypen und ermittelte den gesetzlichen Schutz der Flächen.

Neben den biologischen Erfassungsarbeiten für die Eingriffsbeurteilung waren zudem artspezifische Minimierungsmaßnahmen zu earbeiten, um Beeinträchtigungen von artenschutzrechtlich relevanten Arten gemäß § 44 BNatSchG zu vermeiden. Im Einzelnen handelte es sich bei den zu beachtenden Arten um Wirbeltiere aus den Gruppen Vögel, Reptilien und Amphibien.

Zielsetzung war, die voraussichtlichen Eingriffe bezüglich des Artenschutzes zu minimieren und ein vorhabensbedingt systematisch erhöhtes Tötungsrisiko gänzlich zu vermeiden und zudem ggf. einen Baubeginn für Teile des gesamten Baufeldes bereits während der Brutzeit zu ermöglichen.

In einem Vorgespräch mit dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) Anfang 2012 wurde ein Konzept zur Vergrämung der relevanten streng geschützten Wirbeltierarten (Brutvögel, Reptilien, Amphibien) vorgestellt.

Vergrämungskonzept Brutvögel

Teile des Baufeldes sollen von Brutvögeln freigehalten werden. Hierzu wurden zwei verschiedene Maßnahmenkonzepte erarbeitet.

Maßnahmenkonzept 1 (Vergrämung durch Schafbeweidung und Hunde):
Der freizuhaltende Bereich soll mit Hilfe von Schafen (inkl. Hütehunde) so beweidet werden, dass durch die damit verbundenen Störungen eine Ansiedlung von Brutvögeln während der Brutperiode vermieden wird. Auf der betreffenden Fläche sollen Schafe eingepfercht werden. Die Beweidung soll so lange stattfinden, bis die Bauarbeiten beginnen können.

Maßnahmenkonzept 2 (Vergrämung durch Flatterbänder und Hunde):
Auf der freizuhaltenden Fläche sollen in definiertem Abstand und definierter Höhe Flatterbänder installiert werden. Durch die Installation solcher Bänder ergibt sich eine massive Störkulisse für die Avifauna. Flankierend soll eine Kontrolle des Maßnahmenerfolgs durch einen Ornithologen erfolgen. Falls die strukturell-optische Störkulisse als Ansiedlungshemmnis nicht ausreichen sollte, soll der Bereich regelmäßig durch Personen mit Hunden begangen werden, wodurch eine zusätzlich, besonders starke Störwirkung generiert werden kann.

Für beide Maßnahmenkonzepte (1 u.2) gilt, dass in der unmittelbaren Umgebung der hier lebenden lokalen Populationen der betroffenen Vogelarten, Flächen beschafft werden müssen, die geeignet sind die vergrämten Vögel, aufzunehmen.

Vergrämungskonzept Reptilien und Amphbien

Grundlegender Ansatz dieses Konzeptes ist es von vornherein den wesentlichen Teil des Baufeldes von Reptilien und Amphibien freizuhalten. Die Erfassung und der Nachweis der Reptilien - zur Ermittlung der Populationsgröße und der Lokalisierung der (Teil-)Population - soll durch Sichtung und Handfang, Umdrehen von Steinen, Rinde oder durch das Aufsuchen potenzieller Sonnenplätze erfolgen. Zudem sollen künstliche Verstecke (Dachpappen) eingesetzt werden (vgl. Abbildung 2).



Abbildung 2: Dachpappe als künstliches Reptilienversteck

Im Vorfeld des Fangeinsatzes sollen die auf der Fläche befindlichen Zauneidechsen-Habitate so unattraktiv wie möglich gestaltet werden, so dass diese möglichst kurzfristig verlassen werden. Hierzu wurde ein spezielles Mahdregime entwickelt. Unabdingbar hierbei ist, nach der Mahd das Mahdgut vollständig zu entfernen. Die Mahd soll so vorgenommen werden, dass eine Tötung oder Verletzung von Tieren vermieden wird. Hierzu werden Zeiten gewählt, in denen die Tiere inaktiv und in ihren Verstecken sind. Ein Fang wird nur dann erforderlich, wenn trotz der Vertreibungsmaßnahmen noch Tiere innerhalb des Baufeldes verbleiben. Es wurden verschiedene Fangmethoden vorgestellt:
  • Handfang
  • Fangschlingen
  • Fangeinrichtungen
Die gefangenen Arten sollen im Anschluss auf eine zuvor artspezifisch optimierte Fläche verbracht werden. Mit dem dargestellten Maßnahmenkonzept können in wirksamer Weise die Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG vermieden werden.

Weitere Projektdetails auf Anfrage.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß
Dipl.-Landschaftsökologin Nicole Janinhoff


Aktualisierung: 06.03.2013